Allegeime Geschäftsbedingungen – Stornierung von Gästebetten – Stornogebühren

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Bei Abreise bitten wir die Gäste, die Zimmer bis 10.00 Uhr wieder zur Verfügung zu stellen.

4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält die Pension das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

5. Der Gast erwirbt kein Recht auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

6.Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich die Pension das Recht vor, Preisänderungen ohne Vorankündigung vorzunehmen.

7.Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes zu Lasten des Auftraggebers.

8a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der von der Pension ersparten Aufwendungen.

8b)Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen, bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung 40 % das Pensionspreises

9a)Die Pension ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 8 errechneten Betrag zu bezahlen.

10.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

11.Gerichtsstand ist Freiberg